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Der lediglich formale Fahrzeughalter hat kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse für die Feststellung, dass eine gegen ihn festgesetzte Fahrtenbuchauflage rechtswidrig war, wenn die Behörde diese unmittelbar nach Offenbarung der tatsächlichen Haltereigenschaft aufhebt. (Leitsätze des Gerichts) |