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Ein Händler muss bei einem Angebot zum Kauf eines Fahrzeugmodells in einem virtuellen Verkaufsrahmen die Angaben zur CO2-Effizienzklasse einschließlich einer grafischen Darstellung gemäß Pkw-EnVKV angeben. Ein Unterlassungsanspruch wegen wettbewerbswidriger Werbung besteht jedoch nicht hinsichtlich eines Angebots zum Leasing, wenn insoweit kein konkreter Verstoß festzustellen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |