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Der Geschädigte ist bei einem wirtschaftlichen Totalschaden nicht zwingend zu einer Vorleistung oder Kreditaufnahme zur Verkürzung der Wiederbeschaffungsdauer verpflichtet. Die Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast bezüglich der finanziellen Unfähigkeit zur Ersatzbeschaffung dürfen nicht überspannt werden, wenn es um die Erstattung von Mietwagenkosten geht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |