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Gehört ein beschädigtes Fahrzeug zum Betriebsvermögen eines vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmers, ist bei der Restwertberechnung nur der Netto-Restwert einzustellen. Eine Obliegenheitsverletzung führt nur dann zur Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn die Leistungsfreiheit in den Vertragsbedingungen als Folge der Verletzung der Obliegenheit ausdrücklich vorgesehen ist. Mit der Anzeige des Versicherungsfalls wird für gewöhnlich konkludent eine Weisung zur Verwertung des Fahrzeugs erbeten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |