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Das Gutachten einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ist verwertbar, auch wenn die Anordnung der MPU rechtswidrig gewesen sein dürfte, weil diese Vorschrift nur das Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr an Land betrifft und nicht auf das Führen eines Wasserfahrzeuges, für das der Antragsteller verurteilt worden ist, analog angewendet werden kann. Die Verwertbarkeit hängt nicht von der Rechtmäßigkeit der behördlichen Gutachtensanforderung ab, wenn sich der Antragsteller der angeordneten Begutachtung gestellt und das Gutachten vorgelegt wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |