|
Ein Anspruch auf (Wieder-)Erteilung der Fahrerlaubnis besteht nicht, wenn der Bewerber zum Führen von Kraftfahrzeugen als ungeeignet anzusehen ist. Bei der Schwere verwertbarer Delikte kann eine Fahrerlaubnis nur erteilt werden, wenn eine positive MPU vorgelegt wird. Diese muss ein Fahrerlaubnisbewerber unbeschadet seiner persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV auch auf eigene Kosten erstellen lassen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |