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Die Nutzung eines BierBikes im öffentlichen Straßenraum ist kein Gemeingebrauch, sondern Sondernutzung. Sie findet nicht vorwiegend zum Verkehr, sondern zu anderen Zwecken statt, da der Hauptzweck in der Durchführung von Partys und Feiern auf der Straße liegt und nicht in einer Ortsveränderung zum Personentransport. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |