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Die Einnahme von Amphetamin schließt die Kraftfahreignung unabhängig davon aus, ob unter der Wirkung dieser sog. harten Droge ein Kraftfahrzeug geführt worden ist oder nicht. Schon der einmalige Konsum harter Drogen ist ausreichend, die Kraftfahreignung zu verneinen. Steht der Konsum harter Drogen fest, ist die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung vor der Entziehung der Fahrerlaubnis nicht erforderlich. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |