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Die Kollision eines Einkaufswagens mit einem parkenden Pkw auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz ist ein "Unfall im Straßenverkehr" im Sinne des § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Es handelt sich um eine typische Situation des Straßenverkehrs, dem auch parkende Fahrzeuge zuzurechnen sind, wodurch sich ein typisches Verkehrsrisiko realisiert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |