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Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen auf Erstattung von Mietwagenkosten an den Vermieter ist wirksam und stellt eine zulässige Nebenleistung im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 1 RDG dar. Bei einem Totalschaden ist der Geschädigte berechtigt, ein Mietfahrzeug bis zur sachverständigen Begutachtung und anschließend für weitere 10 Werktage zur Ersatzbeschaffung anzumieten, da ein Laie einen Totalschaden nicht sofort erkennen muss. Das Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet den Geschädigten nicht zur Marktforschung nach dem absolut günstigsten Mietwagenpreis. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |