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Ein Anspruch auf Unterhaltsschaden nach tödlichem Verkehrsunfall umfasst sowohl entgangene Geldleistungen als auch Naturalunterhalt. Bei der Bemessung des Unterhaltsschadens sind erhaltene Witwerrenten und Betriebsrenten zu berücksichtigen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |