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Die Wiedererteilung von Genehmigungen zur Durchführung des Gelegenheitsverkehrs mit Taxen kann wegen fehlender Zuverlässigkeit des Antragstellers abgelehnt werden. Eine solche Unzuverlässigkeit kann sich aus einer Verurteilung wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt sowie aus wiederholten Verstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz, insbesondere durch ungenehmigte Überlassung von Taxikonzessionen und fehlerhaften Einsatz von Ersatztaxen, ergeben. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |