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Ein Versicherungsnehmer hat einen Anspruch auf Führung seines Kraftfahrtversicherungsvertrags zu den ursprünglichen Konditionen, wenn der Versicherer einen Schaden reguliert hat, ohne zuvor die Schadensursache ausreichend zu erforschen. Eine Höherstufung des Versicherungsnehmers auf Basis einer solchen Entscheidung ist unzulässig, da es einer sachverständigen Plausibilitätsprüfung oder anderer Nachforschungen bedurft hätte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |