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Der nemo tenetur-Grundsatz verbietet es, ein Schweigen des Betroffenen in der Hauptverhandlung in OWi-Sachen als Betrug, ggf. durch Unterlassen, zu Lasten der Staatskasse im Hinblick auf Kosten und Gebühren des Verfahrens auszulegen. (Leitsätze des Gerichts) |