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In einer reinen Anliegerfahrgasse ohne Durchgangs- oder Schleichverkehre können Fußgänger bei nicht begehbarem Gehweg auch den asphaltierten Bereich nutzen, ohne dass die Verkehrssicherheit als gefährdet anzusehen ist. Das seit jeher praktizierte Parken unter Inanspruchnahme des Gehwegs in einer Anliegerstraße, wo Parken am Fahrbahnrand aufgrund der Breite nicht möglich ist, stellt unter den örtlichen Voraussetzungen die bestmögliche Lösung dar, insbesondere wenn keine Verkehrsunfallauffälligkeit beobachtet wurde. Die Herstellung einer neuen Ausfahrt kann bei vorhandenen Höhenunterschieden und eingeschränkten Sichtverhältnissen zu beachtlichen Verkehrssicherheitsproblemen führen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |