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Eine in einer Abfindungserklärung enthaltene Öffnungsklausel, die zukünftige materielle und immaterielle Ansprüche für den Fall offenlässt, dass bestimmte Unfallverletzungen (hier: des linken Hüftgelenkes und/oder des linken Oberarmes) zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 40 % oder darüber führen, berechtigt den Geschädigten zur Geltendmachung weiterer Schmerzensgeld- und Feststellungsansprüche, wenn die Bedingung der MdE-Erhöhung eingetreten ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |