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Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat den Widerruf der Approbation eines Arztes aufgehoben, der aufgrund von Verurteilungen wegen Steuerhinterziehung, fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Betruges sowie Vorwürfen sexueller Nötigung erfolgt war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |