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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn der Betroffene ein zu Recht gefordertes Gutachten eines Facharztes für Neurologie/Psychiatrie mit verkehrsmedizinischer Qualifikation über seine Kraftfahreignung nicht vorlegt. Bedenken an der Kraftfahreignung können sich aus Medikamentenkonsum, psychischen Störungen (z.B. Wahnvorstellungen, schwere depressive Episode) oder Medikamentenmissbrauch ergeben. Gemäß § 11 Abs. 8 FeV besteht bei Nichtbefolgung einer rechtmäßigen Gutachtenanordnung kein Ermessensspielraum für die Entziehung der Fahrerlaubnis. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |