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Die unstreitige fehlende Berechtigung zum Führen der grünen Umweltplakette stellt einen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Nr. 2 BGB dar, nicht einen Rechtsmangel nach § 435 BGB. Ein formularmäßiger Ausschluss der Sachmängelgewährleistung in einem privaten Pkw-Kaufvertrag ist wirksam, sofern nicht arglistiges Verschweigen des Mangels oder eine Beschaffenheitsgarantie vorliegt. Arglistiges Verschweigen setzt positive Kenntnis des Verkäufers voraus; fahrlässige Unkenntnis genügt nicht, und eine konkludente Beschaffenheitsgarantie ist bei privaten Verkäufen nur mit Zurückhaltung anzunehmen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |