Das Verkehrslexikon

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Gewährleistung für Mängel im Autokaufrecht

Autokaufrecht - Gewährleistung für Mängel




Gliederung:


-   Weiterführende Links
-   Allgemeines
-   Neufahrzeuge
-   Gebrauchtfahrzeuge
-   Leasingfahrzeuge
-   Kfz-Kaufverträge zwischen Autohändlern
-   Kosten der Fehlersuche



Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Autokaufrecht

Gewährleistung und Garantie beim Neuwagenkauf

Gewährleistung und Garantie beim Gebrauchtwagenkauf

Erheblichkeit der Pflichtverletzung - Bagatellmängel

Autokauf - Klauseln in AGB

Autokauf - Nachbesserungsverlangen und Fristsetzung

Autokauf: Keine Verkürzung der -Verjährungsfrist bei Gebrauchtfahrzeugen

Autokaufrecht - Abgasskandal: Verjährung / Verjährungsverzicht

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Allgemeines:


OLG Koblenz v. 20.11.2017:
  1.  Ist der Anlass der Besuche einer Kfz-Werkstatt zur Vorstellung eines dort erworbenen Fahrzeugs unklar, kann aus der Anzahl der Werkstattbesuche nicht ohne Weiteres auf ein Fehlschlagen der Nachbesserung hinsichtlich eines konkreten Mangels geschlossen werden.

  2.  Eine sekundäre Darlegungslast des Betreibers einer Kfz-Werkstatt zu den konkret geäußerten Mängelrügen bei verschiedenen Vorstellungen des Fahrzeugs besteht grundsätzlich nicht, da die einzelnen Werkstatttermine sowie deren Anlass im unmittelbaren Wahrnehmungsbereich des Fahrzeugerwerbers stehen.

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Neufahrzeuge:


Gewährleistung und Garantie beim Neuwagenkauf

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Gebrauchtfahrzeuge:


Gewährleistung und Garantie beim Gebrauchtwagenkauf

Autokaufrecht - Oldtimer - Gewährleistung

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Leasingfahrzeuge:


Leasingvertrag - Gewährleistung für Fahrzeugmängel

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Kfz-Kaufverträge zwischen Autohändlern:


OLG München v. 13.03.2013:
Sind in einem Kfz-Kaufvertrag zwischen Autohändlern zugleich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache (hier: Laufleistung) und ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart, ist dies dahin auszulegen, dass die Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne von § 434 Abs. 1 S. 1 BGB und der Gewährleistungsausschluss gleichrangig nebeneinander stehen und dass deshalb der Gewährleistungsausschluss nicht die Unverbindlichkeit der Beschaffenheitsvereinbarung zur Folge hat. Vielmehr erstreckt sich der Gewährleistungsausschluss nur auf Mängel im Sinne von § 434 Abs. 1 S. 2 Nrn. 1, 2 BGB und nicht auf die vereinbarte Beschaffenheit nach § 434 Abs. 1 S. 1 BGB.



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Kosten der Fehlersuche


LG Frankfurt am Main v. 30.01.2019:
Bei unbegründetem Mängelverdacht kann eine Haftung des Bestellers für die Kosten der Fehleraufsuche auf § 684 BGB gestützt werden.

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