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Das Gericht sprach dem Kläger nach einem Verkehrsunfall ein Schmerzensgeld von € 9.175,40 zu und stellte die Ersatzpflicht für zukünftige Schäden fest. Dabei wurden eine Stauchung der Wirbelsäule mit nachfolgender Lähmung des linken Beins sowie die daraus resultierenden dauerhaften Einschränkungen und Behandlungen berücksichtigt, auch unter Beachtung vorbestehender Erkrankungen und einer Erhöhung des Grades der Schwerbehinderung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |