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Ein Anspruch aus einem Kfz-Versicherungsvertrag ist nicht nach § 61 VVG a. F. ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall zwar zielgerichtet herbeiführt, jedoch zum Zeitpunkt des Unfallgeschehens unzurechnungsfähig war. Dies gilt insbesondere, wenn die Unzurechnungsfähigkeit auf einer psychotischen Episode beruht, die durch das Ausbleiben der Wirkung von Psychopharmaka infolge Erbrechens verursacht wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |