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Zur Ermittlung des ersatzfähigen Normaltarifs bei Mietwagenkosten nach einem Unfall ist die Schwackeliste 2003 unter Berücksichtigung von Preissteigerung und Mehrwertsteuererhöhung die am besten geeignete Vergleichsgrundlage, da spätere Schwackelisten und die Fraunhofer-Erhebung erhebliche Bedenken aufweisen. Ein Geschädigter darf ausnahmsweise ein Fahrzeug einer höheren Schwacke-Klasse anmieten, wenn kein gleichwertiges Fahrzeug verfügbar war und der Bedarf für spezifische Merkmale (z.B. 7 Sitze) bestand. Ein pauschaler 20%iger Aufschlag im Rahmen eines Unfallersatztarifes ist ohne hinreichenden Vortrag zu dessen Angemessenheit nicht ersatzfähig. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |