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Allein das Ankreuzen des Feldes "Ja" hinter dem Satz "Das Fahrzeug ist unfallfrei" rechtfertigt noch nicht die Annahme einer Beschaffenheitsgarantie oder -vereinbarung, die einen Gewährleistungsausschluss unwirksam macht. Eine solche Gewährübernahme liegt insbesondere nicht vor, wenn ein Verkauf von einer Privatperson erfolgt, ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde und der Verkäufer nicht der Erstbesitzer des Pkw ist. Das Ankreuzen ist in diesem Fall lediglich als Wissenserklärung zu verstehen, dass das Fahrzeug, solange es sich im Besitz des Verkäufers befunden hat, keinen Unfall erlitten hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |