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Ein Sachmangel eines Pkw mit Dieselpartikelfilter liegt vor, wenn infolge einer Motorölverdünnung ein Motorschaden eintritt, ohne dass der Fahrer dies verhindern kann. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer auf die Gefahr der Motorölverdünnung und die Notwendigkeit frühzeitiger Ölwechsel bei überwiegendem Kurzstreckenverkehr hinzuweisen, da er grundsätzlich mit einer solchen Nutzung rechnen muss. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |