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Die Beschlüsse der Markenstelle zur Löschung einer Marke werden insoweit aufgehoben, als sie die Löschung der angegriffenen Marke auch für bestimmte Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 38, 39 und 42 angeordnet haben. Insoweit wird der Widerspruch zurückgewiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |