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Ein Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, wenn die vorgebrachten Einwände weder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils begründen, noch besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten der Rechtssache oder deren grundsätzliche Bedeutung ergeben. Eine Baugenehmigung für ein Fußballstadion erweist sich nicht als rücksichtslos, wenn die mit seinem Betrieb verbundenen Lärm- und Lichtimmissionen sowie das Verkehrskonzept den Kläger nicht in seinen Rechten verletzen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |