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Vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen und sind erforderlich im Sinne von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB, wenn die Verantwortlichkeit für den Schaden der Höhe nach nicht eindeutig ist, insbesondere bei Streit um Mietwagenkosten. Auch ein gewerbliches Leasingunternehmen darf sich der Hilfe von Rechtsanwälten bedienen und die Kosten dem Schädiger gegenüber geltend machen, ohne gegen seine Schadensminderungspflicht zu verstoßen, da die Regulierung von Verkehrsunfällen angesichts der immer umfangreicher und komplexer werdenden Rechtsprechung eine schwierige und für juristische Laien undurchdringliche Materie ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |