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Bei fiktiver Abrechnung von Reparaturkosten muss sich der Geschädigte auf die Stundenverrechnungssätze einer günstigeren, technisch gleichwertigen freien Fachwerkstatt verweisen lassen, wenn ihm dies zumutbar ist. Eine solche Verweisung ist zumutbar, wenn das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt über sechs Jahre alt war und keine lückenlose Scheckheftpflege in einer markengebundenen Fachwerkstatt nachgewiesen wird, selbst wenn die freie Werkstatt über 21 km entfernt ist, aber einen kostenlosen Hol- und Bring-Service anbietet. Ein merkantiler Minderwert ist zu ersetzen, wenn der Schaden einen offenbarungspflichtigen Unfallschaden darstellt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |