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Der Angeklagte wird wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung, Freiheitsberaubung und vorsätzlicher Körperverletzung sowie wegen Betrugs und wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun (9) Jahren verurteilt. Seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet. Es wird eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis von 5 Jahren festgesetzt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |