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Ein einschränkender Zusatz wie 'soweit ihm bekannt' bei Angaben zur Anzahl der Vorbesitzer eines Kraftfahrzeugs stellt lediglich eine Wissensmitteilung dar und führt nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB. Die Annahme einer Beschaffenheitsvereinbarung kommt nach der Schuldrechtsmodernisierung nur noch in einem eindeutigen Fall in Betracht. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluss wird durch den grundsätzlichen Vorrang des Sachmängelgewährleistungsrechts ausgeschlossen, sofern kein arglistiges Verhalten vorliegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |