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1. Vertretungsmacht/Handlungsvollmacht des Stationsleiters einer Tankstelle zur Abgabe eines Schuldanerkenntnisses zur Regelung von Schadensersatzansprüchen eines Kunden wegen Falschbetankung seines Fahrzeugs. 2. Kein Mitverschulden des Kunden an der Entstehung eines Motorschadens wegen Falschbetankung seines Fahrzeugs durch einen Mitarbeiter der Tankstelle. (Leitsätze des Gerichts) |