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Ein Ausnahmefall vom Erfordernis des Mindestalters für den Erwerb einer Fahrerlaubnis im Sinne des § 74 Abs. 1 FeV liegt tatbestandlich vor, wenn die privaten Interessen das öffentliche Interesse so wesentlich überwiegen, dass die Versagung der Genehmigung eine unzumutbare Härte darstellt. (Leitsätze des Gerichts) |