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Zur Ermittlung der nach einem Verkehrsunfall erforderlichen Mietwagenkosten stellt der Schwacke-Automietpreisspiegel für das jeweilige Postleitzahlengebiet des Geschädigten einen geeigneten Anknüpfungspunkt dar. Ein pauschaler Aufschlag von 20 % auf diese Tarife ist zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten gerechtfertigt, da auch die Vorfinanzierungssituation einen erhöhten Tarif rechtfertigen kann. Abzustellen ist dabei auf die Postleitzahl des Wohnsitzes des Geschädigten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |