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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss geführt wurde und dadurch bewiesen ist, dass der Fahrer zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann. Ein festgestellter THC-Wert von 1,9 ng/ml übersteigt den Grenzwert von 1 ng/ml und rechtfertigt die Annahme eines zeitnahen Konsums mit entsprechender Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit. Ein THC-Carbonsäure-Wert von 42,7 ng/ml legt zudem die Annahme eines häufigeren und längerfristigen Cannabiskonsums nahe, was die fehlende Trennung von Konsum und Fahren untermauert und die sofortige Vollziehung der Entziehungsverfügung rechtfertigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |