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Ein naher zeitlicher Kausalzusammenhang zwischen einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung eines Lastkraftwagens und dem Schadenseintritt ist fraglich, wenn ein in einer Werkstatthalle abgestellter Lkw erst nach knapp drei Tagen unauffällig in Brand gerät und keine schlüssige Erklärung für diesen zeitlichen Verzug vorliegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |