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Die Eisenbahnaufsichtsbehörde ist befugt, die Erprobung innovativer Schienenfahrzeuge ("Schienentaxis") auf einer Eisenbahnstrecke zu untersagen oder an Bedingungen zu knüpfen, wenn dies der Gefahrenabwehr dient. Dies umfasst die Forderung nach einem betriebssicheren Zustand der Strecke, einer ausreichenden Haftpflichtversicherung und dem Nachweis der sicherheitstechnischen Anforderungen des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |