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Das Landgericht Duisburg hat in einem Strafverfahren über die Verurteilung und den Freispruch des Angeklagten entschieden. Die Gründe der Entscheidung legen die persönliche Entwicklung des Angeklagten, seine strafrechtlichen Vorbelastungen sowie den Sachverhalt der zur Entscheidung stehenden Taten dar, wobei Einlassungen des Angeklagten und Zeugenaussagen eine Rolle spielten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |