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Das Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots bei einem Rotlichtverstoß erfordert Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie den drohenden Verlust des Arbeitsplatzes oder einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge eines Fahrverbotes rechtfertigen dies nicht. Eine nur maßvoll erhöhte Regelgeldbuße ist zudem nicht ausreichend, um die Funktion des Fahrverbotes als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme zu ersetzen; hierfür bedarf es einer massiven Erhöhung der Geldbuße. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |