|
Grundsätzlich spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass ein Ablösen von Gebäudeteilen Folge fehlerhafter Errichtung und/oder mangelhafter Unterhaltung des Gebäudes ist. Dieser Anscheinsbeweis wird in der Regel nicht dadurch erschüttert, dass das Schadensereignis durch eine besonders starke Sturmböe verursacht worden ist, da ein Hausbesitzer auch ungewöhnliche, aber mögliche Sturmstärken berücksichtigen muss. Selbst ungewöhnlich starke Sturmböen der Stärke 12 reichen zur Erschütterung des Anscheinsbeweises nicht aus; zum großen Teil wird die Erschütterung sogar bei Böen bis zu 13 Beaufort verneint. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |