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Ein Schulweg ist nur dann als besonders gefährlich im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung anzusehen, wenn konkrete Umstände das Schadensrisiko als überdurchschnittlich hoch erscheinen lassen; die üblichen Risiken des modernen Straßenverkehrs sind unbeachtlich. Eine Straße mit einem Verkehrsaufkommen von maximal 300 Kfz pro Stunde in der Spitzenbelastungszeit ist nicht als verkehrsreich einzustufen. Mehrere für sich allein nicht besonders gefährliche Punkte führen nicht in ihrer Summe zu einem besonders gefährlichen Schulweg. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |