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Die Einnahme von sogenannten harten Drogen wie Kokain und Heroin schließt die Kraftfahreignung unabhängig davon aus, ob dadurch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt war oder ob unter deren Wirkung ein Kraftfahrzeug geführt wurde. Schon der einmalige Konsum harter Drogen ist grundsätzlich ausreichend, die Kraftfahreignung zu verneinen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |