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Im Rahmen der Schadensminderungspflicht ist ein Geschädigter gehalten, bundesweit und unter Zuhilfenahme des Internets nach einem Ersatzfahrzeug zu recherchieren, um den Nutzungsausfall gering zu halten. Kosten für die Erlangung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung sind keine notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung und nicht erstattungsfähig. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |