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Ein Angeklagter kann wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Hehlerei verurteilt werden, wenn er wissentlich unterschlagene Fahrzeuge unter Verwendung unzureichender ausländischer Papiere bei der Zulassungsstelle anmeldet und deren Weiterverkauf vermittelt, um eine deutsche Zulassung zu ermöglichen und sich eine zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |