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Führt ein Kraftfahrzeugführer ein Fahrzeug unter Cannabiseinfluss (THC-Wert von 1,7 ng/ml), beweist er damit, dass er zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann, was die sofortige Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung rechtfertigt. Ein einmaliger Konsum kann dabei nicht angenommen werden, wenn die festgestellten Konzentrationen auf eine 'engerfristige' Cannabisaufnahme hindeuten. Auch die nicht fristgerechte Vorlage eines Drogenscreenings rechtfertigt den Schluss auf die Nichteignung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |