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Das Fehlen des in § 5 Abs. 2 S. 2 Pkw-EnVKV in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 1 der Anlage 4 vorgeschriebenen Hinweises auf den „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen“ in der elektronisch verbreiteten Werbung für Neufahrzeuge stellt einen Verstoß gegen Marktverhaltensregeln dar. Dieses Unterlassen ist grundsätzlich geeignet, die Interessen der Verbraucher, insbesondere deren Fähigkeit, sich aufgrund von Informationen zu entscheiden, spürbar zu beeinträchtigen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |