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Das OLG Köln hat die Auslieferung eines rumänischen Staatsangehörigen zur Vollstreckung einer in der Schweiz verhängten Freiheitsstrafe wegen gewohnheitsmäßigen Bandendiebstahls, Gebrauchsdiebstahls und Verletzungen des Bundesgesetzes über den Straßenverkehr für zulässig erklärt. Die Auslieferung wurde für bestimmte Fälle des Urteils als zulässig, für andere als unzulässig befunden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |