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Der Versicherer wird leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer die Pflicht zur fristgerechten Anzeige des Versicherungsfalls grob fahrlässig verletzt und den Kausalitätsgegenbeweis nicht führt. Der Eintritt eines Ereignisses, das einen Versicherungsfall darstellen könnte, gibt dem Versicherungsnehmer Anlass, sich über die Versicherungsbedingungen zu informieren. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |