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Die Mautpflicht eines Fahrzeugs nach dem Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG) richtet sich danach, ob der verwendete Fahrzeugtyp nach seiner generellen Zweckbestimmung dazu dient, Güter auf Straßen zu transportieren. Für diese Bestimmung ist der konkrete Zweck der Fahrt (z.B. Überführungsfahrt) oder die temporäre Nutzung mit einem roten Kennzeichen unerheblich. Ein LKW mit flexibel nach allen Seiten zu öffnender Pritsche und Klappbänken für den Truppentransport gilt als ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt, wenn er nicht konkret als Fahrzeug der Personenbeförderung beschrieben ist und seine Bauart eine dauerhafte und regelmäßige Teilnahme am Güterkraftverkehr nicht ausschließt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |