VG Berlin v. 08.07.2008:
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist für die Frage, ob ein Fahrzeug ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist, auf die generelle Zweckbestimmung des Fahrzeugs unabhängig vom Verwendungszweck im Einzelfall abzustellen. Danach ist eine Sattelzugmaschine auch dann ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt, wenn mit ihr ein Gewerbe betrieben wird. Ob im Zeitpunkt der Autobahnnutzung gerade keine Güter befördert werden (sondern sich die Zugmaschine etwa auf der Hinfahrt zu Gütern befand) oder überhaupt nicht beruflich eingesetzt war (sondern für einen Ausflug oder zum Schlafen verwendet wurde), ist für das Merkmal der Ausschließlichkeit unerheblich.
VG Köln v. 27.02.2009:
Ob ein Fahrzeug (oder eine Fahrzeugkombination) ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist, richtet sich danach, ob der verwendete Fahrzeugtyp nach seiner generellen Zweckbestimmung dazu dient, Güter auf Straßen zu transportieren. Für das Merkmal der Bestimmung für den Güterkraftverkehr kommt es nicht darauf an, ob der jeweilige Verfügungsberechtigte über das Fahrzeug es subjektiv zum Einsatz im Güterkraftverkehr bestimmt hat oder wie es im Einzelfall konkret genutzt wird. Ob der Pritschenaufbau so gestaltet ist, dass das Fahrzeug auch für Truppentransporte geeignet ist, ist genauso unerheblich wie die Tatsache, dass es auf einer Überführungsfahrt benutzt wird.
VG Köln v. 28.04.2015:
Ausschließlich" für den Güterkraftverkehr bestimmt sind Fahrzeuge nur dann, wenn sie nach ihren objektiven Merkmalen nicht auch noch zu anderen als bloßen Transportzwecken bestimmt sind. Dies führt zu einer zweistufigen Prüfung. Auf einer ersten Stufe ist zu untersuchen, ob das betroffene Kraftfahrzeug dem Güterkraftverkehr generell zu dienen bestimmt ist. In einem zweiten Schritt ist zu untersuchen, ob neben dem Zweck des Güterkraftverkehrs ein weiterer - insoweit nicht unerheblicher und selbstständiger - Zweck des Kraftfahrzeugs hinzutritt. Ein neben den des Gütertransports tretender Zweck muss sich mithin in der Konstruktion bzw. in der technischen oder sonstigen Ausstattung des Fahrzeugs objektiv manifestieren. Die Zweckbestimmung des Fahrzeugs ist anhand seiner baulichen Gestaltungsmerkmale objektiv zu bewerten.
OVG Münster v. 26.06.2018:
Der Frachtunternehmer kann sich gegenüber dem Bundesamt nicht auf das Verbot der Selbstbezichtigung berufen, um der Aufforderung, sämtliche Frachtunterlagen für einen bestimmten Zeitraum herauszugeben, nicht nachkommen zu müssen, weil gegen ihn bereits ein Ordnungswidrigkeitenverfahren des Landkreises läuft.
VG Gelsenkirchen v. 01.03.2004:
Es spricht viel dafür, dass die von einem Fuhrunternehmen eingesetzten türkischen (Alt) Fahrer auch in Zukunft keine Arbeitsgenehmigung brauchen, um weiter wie bisher im grenzüberschreitenden Güterverkehr auf es zugelassene Fahrzeuge führen zu dürfen. Denn das geltende Recht, das die Arbeitsgenehmigungspflicht für solche Tätigkeiten vorschreibt, stellt gegenüber der Regelung, die anwendbar war, als die betroffenen türkischen Kraftfahrer mit ihrer Tätigkeit begannen, eine durch Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls verbotene und daher auf sie nicht anwendbare neue Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar. Damals war nämlich der grenzüberschreitende Güterverkehr für das fahrende Personal generell von der Arbeitserlaubnispflicht frei gestellt. Ob sich darauf nur (Alt) Fahrer berufen können oder im Hinblick auf das Urteil des EuGH vom 21. Oktober 2003 auch Fahrer, die von türkischen (Alt) Arbeitgebern neu eingestellt und deutschen Speditionsunternehmen überlassen werden, braucht in diesem Verfahren nicht entschieden zu werden, da solche Fahrer nicht betroffen sind. Brauchen die Fahrer, um die es hier geht, nach alledem bei summarischer Prüfung keine Arbeitsgenehmigung für das Führen von Kraftfahrzeugen der Antragstellerin in Deutschland, dann werden sie von ihr auch rechtmäßig im Sinne von Art. 3 Abs. 3 VO (EWG) 881/92 eingesetzt und hat die Antragstellerin einen Anspruch darauf, für sie Fahrerbescheinigungen zu erhalten.
Amtsgericht Köln v. 15.09.2017:
Zur Mautpflicht von als land- oder forstwirtschaftlich zugelassenen Sattelzugmaschinen im gewerblichen Güterkraftverkehr
Amtsgericht Köln v. 19.01.2016:
Zur Zählung von Kabotagebeförderungen bei Kettenfrachtverträgen und der maßgebliche Absenderbegriff
Amtsgericht Köln v. 18.01.2019:
Kontrollpflicht des Auftraggebers bei Subunternehmern und unzulässige Lizenzverwendung nach § 7c GüKG
OLG Köln v. 07.07.2025:
Zur Pflicht zur Nutzung des Frontspiegels bei LKW im stockenden Verkehr und dem Vertrauensgrundsatz
OLG Köln v. 24.04.2025:
Zum Begriff der Kabotage im Sinne der Art. 8 ff. VO (EG) Nr. 1072/2009
Landgericht Köln v. 05.12.2023:
Zur Anwendbarkeit rumänischen Rechts auf Rückgriffsanspruch zwischen Versicherern bei Gespannunfall
Amtsgericht Schleiden v. 09.09.2022:
Zur Verwertbarkeit von Wägemessungen bei nur einfacher Achsverwiegung (vorwärts) von Fahrzeugkombinationen nach geänderter Praxis
OLG München v. 23.02.2023:
Zum 'Gebrauch' eines Silofahrzeugs bei fehlerhaftem Entladen und der Einstandspflicht der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
OLG Hamm v. 17.11.2022:
Abgrenzung von handwerklicher und industrieller Fertigung bei Backwaren für Fahrtenschreiberpflicht
BGH v. 27.09.2022:
Zum Regelungsgehalt der EU-Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinien: Abgrenzung von Pflichtversicherungs- und Haftpflichtregelungen
Verwaltungsgericht Köln v. 09.07.2024:
Zur Bestimmung von Fahrzeugen für den Güterkraftverkehr nach Wegfall des Ausschließlichkeitserfordernisses im BFStrMG
Verwaltungsgericht Köln v. 09.07.2024:
Zur Auslegung der Bestimmung für den Güterkraftverkehr nach Wegfall des Erfordernisses der 'ausschließlichen' Bestimmung
Verwaltungsgericht Köln v. 28.02.2023:
Zur Mautpflicht von Fahrzeugen im Güterkraftverkehr: Bestimmung nach objektiven Merkmalen und geschäftsmäßige Beförderung ohne Einnahmeerzielungsabsicht
Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 16.01.2025:
Zur Anwendbarkeit der DSGVO bei der Überwachung von Lkw-Durchfahrtsverboten durch Ordnungsbehörden und Abgrenzung zur JI-Richtlinie
Verwaltungsgericht Köln v. 16.12.2021:
Widerruf der Erlaubnis für gewerblichen Güterkraftverkehr: Unbeachtlichkeit fehlender Beteiligung nach § 3 Abs. 5a GüKG
Verwaltungsgericht Köln v. 04.04.2018:
Mautpflicht für LKW: Auslegung von 'ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt' und Ausnahme für Streitkräftefahrzeuge
Landgericht Köln v. 13.03.2018:
Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Lenk- und Ruhezeitenverordnung für Postuniversaldienstleister bei Mischtransporten
Oberverwaltungsgericht NRW v. 21.02.2018:
Zur Auslegung der Ausnahme für Postdienstleister bei Lenk- und Ruhezeiten: Frage der ausschließlichen Nutzung bei gemischter Beladung
Oberverwaltungsgericht NRW v. 29.01.2018:
Zur Förderfähigkeit von Unternehmen des Güterkraftverkehrs bei Rechtsformwechsel: Erfordernis einer neuen Erlaubnis nach § 3 GüKG
Verwaltungsgericht Köln v. 02.05.2016:
Zur Mautpflicht: Keine Anwendung von § 2 GüKG-Ausnahmen bei der Zweckbestimmung "ausschließlich für den Güterkraftverkehr".
Verwaltungsgericht Köln v. 15.10.2015:
Zur Förderfähigkeit von schweren Nutzfahrzeugen im Güterkraftverkehr bei fehlender ausschließlicher Zweckbestimmung
Verwaltungsgericht Köln v. 29.04.2014:
Zur Förderfähigkeit von schweren Nutzfahrzeugen: Maßgeblichkeit der Zulassungsbescheinigung für die Zweckbestimmung
Verwaltungsgericht Köln v. 21.03.2014:
Versagung einer Gemeinschaftslizenz für grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr bei Insolvenz und Unzuverlässigkeit
Amtsgericht Köln v. 17.01.2014:
Zur Gültigkeit einer Drittstaatengenehmigung im Güterkraftverkehr: Erforderlichkeit der Eintragung von Kennzeichen und Unterschrift
Verwaltungsgericht Köln v. 16.07.2010:
Bestimmung des zulässigen Gesamtgewichts für die LKW-Maut bei Überführungsfahrten mit Sattelauflieger und rotem Kennzeichen
Verwaltungsgericht Köln v. 16.11.2012:
Zur Erteilung einer Gemeinschaftslizenz im Güterkraftverkehr: Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die Bedeutung getilgter Verkehrszentralregistereintragung
BVerwG v. 30.06.2011:
Zur Kontingentierung von Einzelfahrtgenehmigungen im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr zwischen Deutschland und der Türkei
Verwaltungsgericht Köln v. 11.10.2005:
Autobahnbenutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeugkombinationen; Bestimmung für den Güterkraftverkehr bei Unimog
Oberverwaltungsgericht NRW v. 22.10.2007:
Zur Ausstellung einer Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung